Einmal auswählen – TAKT merkt es sich. Später unter „Gewerke ändern“ anpassbar.
Einschätzung aus Wetterdaten – die Entscheidung trifft ihr vor Ort. Richtwerte mit „PRÜFEN“ sind vorab zu bestätigen.
Problem melden
Die Meldung geht an deine Bauleitung – per WhatsApp, Mail oder was du wählst. TAKT speichert sie nicht.
Foto (optional)
Zeitpunkt: . Ist Wetter geladen, wird es automatisch mitgeschickt.
Gefährdete Gewerke
–/18
noch nicht geprüft
Höchste Ampelstufe
–
Standort wählen
Windspitze (Böen)
– m/s
10-m-Böen
Taupunktabstand
– K
Untergrund − Taupunkt
Messwerte vor Ort (optional, haben Vorrang vor Modellwerten)
Ohne Messung nutzt das Tool die modellierte Bodenoberflächentemperatur – für Decken, Dächer, Fassaden und Innenbereiche ist das nur eine grobe Näherung. Für die 3-K-Taupunktregel immer messen.
Einschätzung je Gewerk
Noch keine Prüfung. Standort eingeben und „Wetter prüfen“.
Bautagebuch-Textbaustein
Automatische Einschätzung als Planungshilfe – die fachliche Bewertung und Freigabe trifft die Bauleitung. Mit „zu prüfen“ markierte Richtwerte sind produkt-/geräteabhängig (z. B. Kran-Windgrenze laut Betriebsanleitung) und vor Verwendung zu bestätigen.
Prüfe zuerst im Live-Check einen Standort – die Vorschau nutzt denselben Ort.
24-Stunden-Verlauf mit Richtwert-Linien
Betonsorten (pro Baustelle anlegen)
Werte aus dem Betondatenblatt / der Erhärtungsprüfung eintragen. Die Sorten bleiben lokal gespeichert.
T₀ ist die Nurse-Saul-Bezugstemperatur (üblich 0 °C bis −10 °C, aus der Erhärtungsprüfung – kein Reifetemperatur-Bezug von 20 °C). Ausschal-Reifegrad = der Reifegrad, bei dem die für das Ausschalen erforderliche Festigkeit erreicht ist (ebenfalls aus der Erhärtungsprüfung).
Reifegrad-Berechnung (Nurse-Saul)
Der Reifegrad ist eine rechnerische Unterstützung nach Nurse-Saul auf Basis der Stundentemperaturen (Ist + Prognose). Er ersetzt keine Festigkeitsprüfung. Die Ausschal-Entscheidung trifft die Bauleitung anhand der tatsächlichen Betonfestigkeit (DIN EN 13670 / DIN 1045-3).
Prüfe zuerst im Live-Check einen Standort – die Freigabe nutzt die 7-Tage-Prognose.
Verdunstungsrate & Frühschwindriss-Gefahr
Berechnung nach Menzel (DBV-Merkblatt „Nachbehandlung von Beton") aus den aktuellen Wetterwerten. Ab ca. 0,5 kg/(m²·h) besteht akute Rissgefahr.
Wenn gemessen, hier eintragen (genauer). Sonst wird die Lufttemperatur als Näherung verwendet.
Mindest-Nachbehandlungsdauer
Nach DIN EN 13670 / DBV – abhängig von Oberflächentemperatur und Festigkeitsentwicklung des Betons (r = fcm2/fcm28).
Festigkeitsentwicklung r steht auf dem Betondatenblatt (Verhältnis der Druckfestigkeit nach 2 zu 28 Tagen).
Verdunstungsrate und Nachbehandlungsdauer sind rechnerische Richtwerte. Die Frischbeton-Oberflächentemperatur weicht ohne Messung von der Lufttemperatur ab. Die konkrete Nachbehandlung legt die Bauleitung nach DIN EN 13670 / DBV und Expositionsklasse fest.
Behinderungsanzeige vorbereiten
Projektangaben (einmalig, werden gemerkt)
Leer lassen, wenn das Ende nicht absehbar ist.
°C
Optional. Nennt dem Auftraggeber konkret, bis wann die Leistung gebraucht wird, damit es ohne weitere Verzögerung weitergeht.
Wo genau wird behindert? Je konkreter, desto belastbarer die Anzeige.
Ergebnis
Ursache und Angaben eintragen, dann „Entwurf erstellen“. Bei Witterung vergleicht die App zusätzlich mit demselben Kalenderzeitraum der Jahre 1991–2020.
Behinderungsregister
Anzeige im Zweifel direkt an den Auftraggeber richten, nicht nur an die Bauüberwachung, und den Zugang nachweisbar festhalten. Normale Witterung ist nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B keine Behinderung. Die Einordnung „ungewöhnlich“ ist eine statistische Orientierung, keine Rechtsnorm. Referenz- und Wetterwerte sind Modell-Rasterdaten; für einen Streitfall DWD-Stationsdaten heranziehen.
Bedenkenanmeldung vorbereiten
Bedenken müssen unverzüglich, vor Ausführung und schriftlich an den Auftraggeber – § 4 Abs. 3 VOB/B. Nur die begründete Anzeige enthaftet (§ 13 Abs. 3 VOB/B).
Projektangaben (einmalig, werden gemerkt)
Ergebnis
Gegenstand wählen, Bedenken und Begründung eintragen, dann „Entwurf erstellen“. Die Begründung stützt sich am besten auf einen Messwert oder eine Norm – z. B. aus dem Toleranzprotokoll.
Ein wirksames Bedenken ist begründet, geht dem Auftraggeber vor Ausführung zu und ist schriftlich. Mündliche Bedenken oder eine Anzeige nur an die Bauüberwachung reichen für die Enthaftung meist nicht. Form- und Fristvorgaben können im Bauvertrag (BVB/ZVB) abweichen.
Mehrkostenankündigung vorbereiten
Mehrkosten für geänderte (§ 2 Abs. 5) oder zusätzliche (§ 2 Abs. 6) Leistungen ankündigen – zwingend vor Beginn der Ausführung und an den Auftraggeber.
Projektangaben (einmalig, werden gemerkt)
Ergebnis
Art der Leistung wählen, Leistung und Grundlage eintragen, dann „Entwurf erstellen“. Die Ankündigung sollte raus, bevor die Leistung ausgeführt wird.
Die Ankündigung nach § 2 Abs. 6 VOB/B muss den Auftraggeber vor Beginn der Ausführung erreichen; sonst ist der Anspruch auf Mehrvergütung gefährdet. Sie ist eine Ankündigung dem Grunde nach – das prüfbare Nachtragsangebot bzw. die Preisvereinbarung folgt gesondert. Form- und Fristvorgaben können im Bauvertrag (BVB/ZVB) abweichen.
Fristenrechner
Berechnet Fristen nach VOB/B oder BGB – mit Werktagen einschließlich Samstag, Feiertagen des Bundeslands und § 193 BGB.
Ergebnis
Frist wählen, Datum des Ereignisses eintragen – das Ergebnis erscheint sofort.
Werktage im Sinne der VOB/B sind Montag bis Samstag. Berücksichtigt werden landesweite gesetzliche Feiertage; Feiertage einzelner Gemeinden (z. B. Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens, Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns) nicht. Hemmung und Neubeginn der Verjährung sind nicht enthalten. Der Bauvertrag kann abweichen – im Zweifel Rechts- oder Vertragsabteilung fragen.
Messung prüfen (DIN 18202)
Messprotokoll
Vertraglich vereinbarte Toleranzen gehen der DIN 18202 vor. Das Protokoll hilft bei der Übergabe an das Folgegewerk: Dieses muss die Vorleistung prüfen und Bedenken schriftlich anmelden (§ 4 Abs. 3 VOB/B). Für Fertigteile gelten zusätzlich die Herstelltoleranzen der jeweiligen Produktnorm.